Yachtführer oder Skipper im internationalen Verkehr, die die Territorialgewässer der Republik Kroatien betreten, sind verpflichtet zur Durchführung der Grenzkontrolle auf kürzestem Schiffswege in den nächsten Hafen mit einem Seegrenzübergang einzufahren. Wenn Sie mit einem Gleiter fahren, müssen Sie mindestens 300 m von der Küste entfernt sein und diesen nicht an Orten fahren, die dafür nicht vorgesehen sind. Mit Sport- und Freizeitsportbooten sollten Sie auf einer Entfernung von mindestens 200 m zur Küste fahren. Für Motorbote und Segelboote beträgt diese Mindestentfernung 50 m. Mit Booten sollten Sie auf einer Entfernung von mindestens 50 m zu abgegrenzten Stränden und 150 m zu natürlichen Stränden fahren. Für alle Fragen hinsichtlich der Sicherheit der Schifffahrt wenden Sie sich bitte an das zuständige Hafenamt.
Fürs Tauchen und Unterwasseraktivitäten wenden Sie sich bitte an befugte Tauchzentren. Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir das Tauchen mit Instruktoren oder mit einem Partner zu unternehmen.
Campen Sie bitte an dafür vorgesehenen Orten. „Wild-Campen" ist verboten! Das Campen neben Verkehrsflächen, auf Parkplätzen oder an versteckten Orten ist verboten. Es ist verboten ein Feuer im Offenen oder in der Nähe von Wäldern zu machen. Zigarettenstummel oder Streichhölzer können Brände verursachen, deswegen bitten wir Sie zu überprüfen ob Sie diese ausgemacht haben.