Yachtführer oder Skipper im internationalen Verkehr, die die Territorialgewässer der Republik Kroatien betreten, sind verpflichtet zur Durchführung der Grenzkontrolle auf kürzestem Schiffswege in den nächsten Hafen mit einem Seegrenzübergang einzufahren. Wenn Sie mit einem Gleiter fahren, müssen Sie mindestens 300 m von der Küste entfernt sein und diesen nicht an Orten fahren, die dafür nicht vorgesehen sind. Mit Sport- und Freizeitsportbooten sollten Sie auf einer Entfernung von mindestens 200 m zur Küste fahren. Für Motorbote und Segelboote beträgt diese Mindestentfernung 50 m. Mit Booten sollten Sie auf einer Entfernung von mindestens 50 m zu abgegrenzten Stränden und 150 m zu natürlichen Stränden fahren. Für alle Fragen hinsichtlich der Sicherheit der Schifffahrt wenden Sie sich bitte an das zuständige Hafenamt.